Allgemeine Geschäftsbedingungen
Videocean Jung & Lackmann GbR, Schulstraße 10, 23966 Wismar
Stand: 03.09.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Videocean Jung & Lackmann GbR, Schulstraße 10, 23966 Wismar (nachfolgend „Videocean“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über Leistungen der Foto- und Videoproduktion, des Webdesigns sowie der Print- und Grafikgestaltung.
(2) Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Videocean ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(4) Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Broschüren oder in sonstigen Werbemitteln stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
(2) Angebote von Videocean sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder Videocean eine Auftragsbestätigung in Textform versendet.
(4) Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Zeichnen sich während der Produktion Kostenerhöhungen ab, zeigt Videocean diese unverzüglich an. Mehrleistungen werden erst nach Freigabe durch den Kunden ausgeführt.
§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkung des Kunden
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.
(2) Videocean gestaltet die Umsetzung im Rahmen des vereinbarten Auftragsziels künstlerisch und technisch frei. Bildauswahl, Bildbearbeitung, Schnitt und gestalterische Umsetzung erfolgen nach fachlichem Ermessen von Videocean, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit. Dazu zählen insbesondere Texte, Logos, Bilddaten, Zugangsdaten zu Domains, Hosting oder Social-Media-Konten sowie Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.
(4) Verzögerungen, die auf verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden zurückgehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Entstehen Videocean dadurch Mehraufwände, werden diese nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Ist kein Stundensatz vereinbart, gilt die übliche Vergütung als vereinbart.
(5) Videocean darf zur Erfüllung des Auftrags Dritte (z. B. Zweitkamera, Assistenz, Druckerei, Hosting-Anbieter) beauftragen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt bei Videocean.
§ 4 Termine, Verschiebung und Ausfall (Foto- und Videoproduktion)
(1) Vereinbarte Produktionstermine sind für beide Seiten verbindlich.
(2) Kann der Termin aus Gründen, die Videocean zu vertreten hat, nicht stattfinden, wird ein Ersatztermin vereinbart. Ist dies nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 11.
(3) Sagt der Kunde einen verbindlich vereinbarten Termin ab, wird folgendes Ausfallhonorar fällig:
| Absage | Ausfallhonorar |
|---|---|
| mehr als 7 Tage vor dem Termin | 0 % des vereinbarten Honorars |
| 7 Tage bis 24 Stunden vor dem Termin | 40 % des vereinbarten Honorars |
| weniger als 24 Stunden vor dem Termin | 80 % des vereinbarten Honorars |
Bereits angefallene Fremdkosten (z. B. Reise-, Miet- oder Druckkosten) sind zusätzlich zu erstatten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Bei Außenaufnahmen, die witterungsabhängig sind, wird bei ungeeigneter Witterung einvernehmlich ein Ersatztermin gesucht. Ein Ausfallhonorar entsteht in diesem Fall nicht.
(5) Bei höherer Gewalt (u. a. Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Krankheit) sind beide Parteien für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht befreit. Es wird vorrangig ein Ersatztermin vereinbart.
(6) Verlängert sich die für die Produktion vorgesehene Zeit aus Gründen, die Videocean nicht zu vertreten hat, wesentlich, ist eine angemessene zusätzliche Vergütung auf Basis des vereinbarten Zeithonorars zu zahlen.
§ 5 Entwürfe, Korrekturrunden und Abnahme (Design, Web, Print)
(1) Sofern nicht anders vereinbart, sind im Angebotspreis zwei Korrekturrunden enthalten. Änderungswünsche innerhalb der vereinbarten Korrekturrunden werden nicht nach Zeitaufwand, sondern nach einer festen, nach Umfang des jeweiligen Wunsches gestaffelten Preisliste abgerechnet, die Videocean auf Anfrage zur Verfügung stellt; rein mängelbedingte Korrekturen sind stets kostenfrei. Der je Korrekturrunde in Rechnung gestellte Betrag ist auf 25 % des ursprünglichen Angebotspreises gedeckelt, die Zahl der Korrekturrunden je Auftrag insgesamt auf zehn begrenzt. Nachträgliche Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, die über Korrekturen am bereits gelieferten Ergebnis hinausgehen, werden gesondert nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Ist kein Stundensatz vereinbart, gilt die übliche Vergütung als vereinbart.
(2) Präsentierte Entwürfe, Layouts und Zwischenstände dürfen vom Kunden vor vollständiger Bezahlung weder genutzt, vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
(3) Der Kunde prüft gelieferte Ergebnisse unverzüglich und erteilt seine Freigabe in Textform. Mit der Freigabe erklärt der Kunde die Abnahme.
(4) Meldet sich der Kunde nach Lieferung eines abnahmefähigen Ergebnisses und schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von 14 Tagen mit konkreten Mängeln, gilt die Leistung als abgenommen. Auf diese Wirkung wird der Kunde in der Aufforderung gesondert hingewiesen.
(5) Druckfreigabe: Mit der Freigabe von Druckdaten übernimmt der Kunde die Verantwortung für Inhalt, Rechtschreibung und Richtigkeit der freigegebenen Dateien. Für Fehler in freigegebenen Daten haftet Videocean nicht. Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung und Druckergebnis sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar, soweit sie sich im branchenüblichen Rahmen bewegen.
(6) Webprojekte: Geschuldet ist die funktionsfähige Darstellung in den jeweils aktuellen Versionen der marktüblichen Browser (Chrome, Firefox, Safari, Edge). Eine Optimierung für veraltete Browserversionen ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet. Ein bestimmtes Suchmaschinen-Ranking, eine bestimmte Reichweite oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
(7) Laufende Pflege, Wartung, Hosting und Domainkosten sind nicht Bestandteil der Erstellungsleistung und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Kosten Dritter (Domain, Hosting, Lizenzen, Druck) werden als durchlaufende Posten weiterberechnet, sofern nicht anders vereinbart.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Preise als Endpreise inklusive Umsatzsteuer angegeben.
(2) Nebenkosten wie Fahrt-, Übernachtungs-, Miet- und Materialkosten sowie Kosten für Requisiten oder Lizenzen (z. B. Musiklizenzen) trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich als im Preis enthalten ausgewiesen.
(3) Bei Aufträgen ab einem Auftragswert von 2.500 € netto ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragswerts bei Auftragsbestätigung fällig. Der Restbetrag wird mit Lieferung der Ergebnisse fällig.
(4) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
(5) Bei Zahlungsverzug ist Videocean berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Gegenüber Unternehmern wird zusätzlich eine Pauschale von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(6) Videocean ist berechtigt, die Auslieferung der Ergebnisse bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Videocean steht an allen im Rahmen des Auftrags erstellten Werken – insbesondere Fotografien, Filmaufnahmen, Grafiken, Layouts, Texten und Quellcode – das Urheberrecht nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Das Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar.
(2) Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung aller Rechnungen aus dem Auftrag ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Werbezwecke an den gelieferten Endprodukten. Dies umfasst insbesondere die Nutzung auf der eigenen Website, in Social Media, auf Displays vor Ort und bei Messeauftritten.
(3) Nicht umfasst sind, sofern nicht gesondert vereinbart und vergütet:
- die Weitergabe oder Unterlizenzierung an Dritte,
- der Weiterverkauf des Materials,
- die Nutzung für TV-, Kino- oder sonstige Bewegtbildauswertung außerhalb eigener Kanäle,
- die Nutzung durch mit dem Kunden verbundene Unternehmen.
(4) Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars auf den Kunden über. Bis dahin erfolgt eine etwaige Nutzung ohne Berechtigung.
(5) Eine Bearbeitung, Umgestaltung oder Verfremdung der Werke – insbesondere durch Beschnitt, Farbveränderung, Montage oder den Einsatz generativer KI-Systeme – bedarf der vorherigen Zustimmung von Videocean, soweit dadurch der Werkcharakter berührt wird.
(6) Bei redaktioneller und werblicher Verwendung ist Videocean auf Verlangen als Urheber zu nennen.
(7) Rohdaten (unbearbeitete Foto- und Videodateien, Projektdateien, offene Layoutdaten) verbleiben bei Videocean. Eine Herausgabe erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung.
(8) Der Kunde sichert zu, dass er an allen von ihm beigestellten Materialien (Logos, Bilder, Texte, Musik) die erforderlichen Rechte besitzt. Er stellt Videocean von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung dieser Materialien entstehen.
§ 8 Eigenwerbung und Referenznutzung
(1) Videocean ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Werke sowie Namen und Logo des Kunden zum Zweck der Eigenwerbung zu nutzen – insbesondere im Portfolio auf der eigenen Website, in Social Media, in Präsentationen sowie in Print-Werbemitteln.
(2) Der Kunde kann dieser Nutzung ganz oder teilweise widersprechen. Der Widerspruch ist in Textform zu erklären.
(3) Bei Aufnahmen aus dem privaten Bereich (z. B. Hochzeiten, Familienshootings) erfolgt eine Veröffentlichung nur mit ausdrücklicher, gesonderter Einwilligung der abgebildeten Personen.
§ 9 Personen auf Aufnahmen, Rechte Dritter, Drehorte
(1) Bei Aufnahmen, die Videocean selbst durchführt, holt Videocean die erforderliche Einwilligung der erkennbar abgebildeten Personen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. §§ 22 f. KUG) grundsätzlich selbst vor Ort mit einer eigenen Einwilligungserklärung ein; Personen, die nicht unterschreiben, werden nicht aufgenommen. Für Personen, die der Kunde eigenständig – ohne Beteiligung von Videocean am Drehort – beibringt, oder für Material, das der Kunde selbst zur Verfügung stellt (z. B. eigenes Rohmaterial, Fremdaufnahmen), ist der Kunde für das Vorliegen der erforderlichen Einwilligungen verantwortlich. Videocean stellt hierfür auf Wunsch die eigene Muster-Einwilligungserklärung zur Verfügung.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass Genehmigungen für Drehorte, Hausrechte, Locations und – soweit erforderlich – Drohnenaufstiege bei privaten Grundstücken eingeholt sind. Videocean weist rechtzeitig auf erkennbaren Genehmigungsbedarf hin.
(3) Drohnenflüge erfolgen ausschließlich im Rahmen der geltenden luftrechtlichen Vorschriften. Ist ein Flug aus rechtlichen, behördlichen oder witterungsbedingten Gründen nicht durchführbar, entsteht kein Anspruch auf Ersatzleistung; ein etwaiger Preisanteil hierfür entfällt.
(4) Der Kunde stellt Videocean von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass er Aufnahmen entgegen den Grenzen der erteilten Einwilligungen nutzt.
§ 10 Lieferung, Kundenportal und Archivierung
(1) Die Auslieferung der fertigen Dateien erfolgt digital über das Kundenportal von Videocean unter videocean.de. Der Zugang erfolgt über einen personalisierten Zugangslink an die vom Kunden benannte E-Mail-Adresse.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Zugangslink vertraulich zu behandeln und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben.
(3) Projekte im Kundenportal sind ab Bereitstellung für 90 Tage abrufbar. Der Kunde ist verpflichtet, die Dateien innerhalb dieses Zeitraums vollständig herunterzuladen und eigenständig zu sichern.
(4) Vor Ablauf der Bereitstellungsfrist kann der Kunde die Abrufbarkeit einmalig selbst im Kundenportal um sieben Tage verlängern. Diese Selbst-Verlängerung ist nur bis spätestens 95 Tage nach Bereitstellung möglich; danach greift unabhängig von einer Verlängerung Abs. 5.
(5) Nach Ablauf der Bereitstellungsfrist bzw. einer nach Abs. 4 verlängerten Frist besteht kein Anspruch auf erneute Bereitstellung. Videocean archiviert die Ergebnisdateien nach eigenem Ermessen für einen Zeitraum von 12 Monaten und stellt sie auf Anfrage gegen eine Bearbeitungspauschale erneut bereit, sofern sie noch vorhanden sind. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Umfang des Projekts und wird dem Kunden vor der Wiederherstellung mitgeteilt; die Wiederherstellung erfolgt erst nach dessen Bestätigung. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht.
(6) Ein Anspruch auf Herausgabe der Dateien auf einem physischen Datenträger besteht nur bei gesonderter Vereinbarung.
§ 11 Gewährleistung und Haftung
(1) Für Mängel der Leistung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde hat zunächst Anspruch auf Nacherfüllung.
(2) Gegenüber Unternehmern sind offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung in Textform anzuzeigen.
(3) Rein gestalterische Aspekte, die im Rahmen der nach § 3 Abs. 2 eingeräumten Gestaltungsfreiheit liegen, stellen keinen Mangel dar, soweit sie dem vereinbarten Auftragsziel entsprechen.
(4) Videocean haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(5) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(6) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(7) Bei Verlust oder Beschädigung von Bild- oder Videomaterial durch technische Defekte, die Videocean nicht zu vertreten hat, beschränkt sich die Haftung auf die Wiederholung der Aufnahmen, soweit dies möglich und zumutbar ist, andernfalls auf die Rückerstattung des hierauf entfallenden Honorars.
(8) Videocean haftet nicht für die Verfügbarkeit von Diensten Dritter (z. B. Hosting, CDN, Streaming, Social-Media-Plattformen) und nicht für Schäden, die durch nachträgliche Eingriffe des Kunden oder Dritter in gelieferte Websites entstehen.
§ 12 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung.
(2) Soweit Videocean im Rahmen der Bereitstellung und Nutzung des Kundenportals personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt hierfür der als Anlage 1 am Ende dieser AGB abgedruckte Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser wird mit Anerkennung dieser AGB Vertragsbestandteil, ohne dass es einer gesonderten Unterzeichnung im Einzelfall bedarf. Auf Wunsch des Kunden stellt Videocean eine gesondert unterzeichnete Fassung zur Verfügung.
§ 13 Kündigung
(1) Verträge über Foto- und Videoproduktionen sowie Gestaltungsleistungen sind Werkverträge. Das Kündigungsrecht des Kunden nach § 648 BGB bleibt unberührt; in diesem Fall behält Videocean den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. § 4 Abs. 3 bleibt daneben anwendbar.
(2) Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungs- oder Pflegeverträge) können mit einer Frist von [vier Wochen zum Monatsende] gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Wismar.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.
(4) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anlage 1 – Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
Diese Anlage regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Videocean im Auftrag des Kunden im Zusammenhang mit dem Videocean-Kundenportal vornimmt. Sie gilt mit Anerkennung dieser AGB und bedarf keiner gesonderten Unterschrift. Auf Wunsch stellen wir eine gesondert unterzeichnete Fassung aus: Anlage 1 als PDF herunterladen.
1. Vertragsparteien und Geltung
Auftragsverarbeiter ist die Videocean Jung & Lackmann GbR, Schulstraße 10, 23966 Wismar, vertreten durch Tim Lackmann und Markus Jung. Verantwortlicher ist der Kunde, der mit Videocean einen Produktionsvertrag geschlossen bzw. ein Angebot angenommen hat (im Folgenden „Hauptvertrag“).
Diese Anlage wird mit Anerkennung dieser AGB Bestandteil des Hauptvertrags, ohne dass es einer gesonderten Unterzeichnung im Einzelfall bedarf.
2. Gegenstand und Dauer des Auftrags
Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen im Rahmen der Bereitstellung, Speicherung, Bearbeitung und Auslieferung von Dateien über das Videocean-Kundenportal, soweit diese Dateien personenbezogene Daten enthalten, die der Verantwortliche selbst bereitstellt oder deren Erstellung er veranlasst.
Die Laufzeit entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Pflichten aus Abschnitt 9 (Löschung und Rückgabe) bestehen darüber hinaus fort, bis ihnen vollständig nachgekommen wurde.
3. Art und Zweck der Verarbeitung
- Speicherung von Bild-, Video- und sonstigen Projektdateien in der eingesetzten Cloud-Infrastruktur
- technische Verarbeitung beim Erstellen von Download-Archiven sowie bei der Entgegennahme hochgeladener Dateien
- Bereitstellung und Wiedergabe von Videoinhalten über den eingesetzten Video-Streaming-Dienst
- Verwaltung von Korrekturrunden, Korrekturnotizen und Freigaben im Kundenportal
- Versand projektbezogener Benachrichtigungen per E-Mail (Zugang, Korrektur, Angebot, Fertigstellung)
4. Art der personenbezogenen Daten
- Bild-, Video- und ggf. Tonaufnahmen von Personen, soweit im bereitgestellten oder im Auftrag erstellten Material enthalten
- Kontaktdaten der benannten Ansprechpartner (Name, E-Mail-Adresse)
- technische Metadaten zu hochgeladenen bzw. gespeicherten Dateien (Zeitpunkt, Dateiname, Dateigröße)
5. Kategorien betroffener Personen
- Mitarbeiter, Kunden, Interviewpartner oder sonstige Personen, die im bereitgestellten oder im Auftrag erstellten Material erkennbar sind
- vom Verantwortlichen benannte Ansprechpartner für die Nutzung des Kundenportals
6. Pflichten des Auftragsverarbeiters
Weisungsbindung: Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach Unions- oder mitgliedstaatlichem Recht zur Verarbeitung verpflichtet; in diesem Fall teilt er die rechtlichen Anforderungen vorher mit, sofern das Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
Vertraulichkeit: Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Sicherheit: Er trifft alle nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Die getroffenen Maßnahmen sind in Abschnitt 12 dokumentiert.
Betroffenenrechte: Er unterstützt den Verantwortlichen nach Möglichkeit mit geeigneten Maßnahmen bei der Beantwortung von Anträgen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch.
Unterstützungspflichten: Er unterstützt bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO, insbesondere bei der Sicherheit der Verarbeitung, der Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten sowie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen.
Nachweis: Er stellt alle zum Nachweis der Pflichten aus Art. 28 DSGVO erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen (siehe Abschnitt 10).
Hinweispflicht: Er unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder andere Datenschutzbestimmungen verstößt.
7. Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen
Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntniserlangung, über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten im Sinne von Art. 33 DSGVO und unterstützt ihn bei der Erfüllung seiner Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO.
8. Unterauftragsverarbeiter
Der Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung zum Einsatz der folgenden Unterauftragsverarbeiter:
| Unterauftragsverarbeiter | Sitz | Zweck | Übermittlungsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Cloudflare, Inc. | USA | Speicherung (R2), technische Verarbeitung (Workers), Videoauslieferung (Stream) im Kundenportal | Standardvertragsklauseln |
| Google Ireland Limited | Irland | Versand projektbezogener Benachrichtigungen (Zugang, Korrektur, Angebot, Fertigstellung) per E-Mail | EU-US Data Privacy Framework |
Der Auftragsverarbeiter informiert über beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern mindestens 14 Tage vor der Änderung. Der Verantwortliche kann innerhalb dieser Frist aus wichtigem, datenschutzrechtlich begründetem Grund widersprechen; erfolgt kein Widerspruch, gilt die Änderung als genehmigt.
Die Unterauftragsverarbeiter werden zu denselben Datenschutzpflichten verpflichtet, wie sie in dieser Anlage festgelegt sind.
9. Löschung und Rückgabe
Nach Ablauf der im Kundenportal geltenden Bereitstellungsfrist (derzeit 90 Tage ab Bereitstellung, mit der Möglichkeit einer einmaligen Selbst-Verlängerung durch den Verantwortlichen) werden die betroffenen Dateien nach den in Datenschutzerklärung und AGB beschriebenen Fristen gelöscht, sofern keine gesonderte Archivierung vereinbart wurde. Auf Verlangen gibt der Auftragsverarbeiter die Daten vor der Löschung heraus. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
10. Kontroll- und Nachweisrechte
Der Auftragsverarbeiter weist die Einhaltung der Pflichten aus dieser Anlage durch geeignete Unterlagen nach. Der Verantwortliche ist berechtigt, sich im Rahmen des Zumutbaren und nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist von der Einhaltung zu überzeugen, einschließlich durch Einsichtnahme in relevante Nachweise und Dokumentationen.
11. Haftung und Schlussbestimmungen
Für die Haftung gelten ergänzend die Regelungen des Hauptvertrags bzw. dieser AGB. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Anlage unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Bei Widersprüchen zwischen dieser Anlage und dem Hauptvertrag gehen im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten die Regelungen dieser Anlage vor.
12. Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
| Kategorie | Maßnahme |
|---|---|
| Vertraulichkeit | Zugang zum Kundenportal ausschließlich über personalisierten, signierten Zugangslink je Ansprechpartner; sitzungsbasierte Anmeldung; interne Bereiche vom öffentlichen Website-Bereich getrennt. |
| Zugriffskontrolle | Trennung zwischen Kunden- und internem Zugriff; projektbezogene Datenablage, kein kundenübergreifender Zugriff; signierte Routen für dateibezogene Vorgänge. |
| Trennungskontrolle | Projektdaten je Kunde in separaten Verzeichnisstrukturen im Speicher abgelegt. |
| Weitergabekontrolle | Verschlüsselte Übertragung (TLS) zwischen Endgerät, Kundenportal und Cloud-Infrastruktur. |
| Eingabekontrolle | Protokollierung sicherheitsrelevanter Vorgänge (u. a. Korrekturen, Freigaben, Uploads) im Kundenportal. |
| Verfügbarkeit | Redundante Speicherung über die Cloud-Infrastruktur des eingesetzten Dienstleisters. |
| Überprüfung | Jährliche Überprüfung der Zugriffsrechte und Token-Berechtigungen, der Übereinstimmung der eingesetzten Geheimnisse sowie der automatischen Löschfristen; Rotation der Zugangsschlüssel bei Personalwechsel oder Verdacht auf Kompromittierung; anlassbezogene Prüfung bei Änderungen an der Systemarchitektur. |